F&E-Verträge – Kooperations- und Lizenzverträge

Wissensvorsprung sowie kontinuierliche Forschung und Entwicklung sind Basis und Treiber des Unternehmenserfolges vieler Unternehmen gerade des deutschen Mittelstandes. Ihr Wissen und Können ermöglicht es Ihnen, sich als sogenannte hidden champions weltweit als Marktführer in ihren jeweiligen Fachgebieten zu behaupten.

Die Rechtsanwälte Sauerbier und Dr. Wolf haben vielfältige Erfahrung in der Gestaltung und Verhandlung von F&E-Verträgen; Schwerpunkte sind hier regelmäßig:

  • eine interessengerechte Gestaltung von Nutzungs-, Vergütungs- und Lizenzierungsmodellen
  • die kartellrechtlich einwandfreie Gestaltung von Kooperationsverträgen unter Anwendung auch der entsprechenden europäischen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 1217/2010 der Kommission
  • Abstimmung und Gestaltung von öffentlich geförderten Forschungs- und Entwicklungsverträgen, etwa unter dem EU Forschungsförderprogramm Horizon 2020