Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Mietrecht, Prozessführung

In der allgemeinen vertrags- und zivilrechtlichen Beratung steht zum einen die rechtssichere Gestaltung von Verträgen aller Art, etwa von Kauf- und Werkverträgen (einschließlich Bauverträgen) sowie Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) im Vordergrund, zum anderen die Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen wie gesetzlichen Ansprüchen aller Art (Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche, etc.). Schwerpunkte unserer Beratung bilden daher:

  • Die Beratung bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen – die in vielen Geschäften nicht nur des täglichen Lebens eine herausragende Rolle spielen
  • Die Beratung und Unterstützung bei der außergerichtlichen Streitbeilegung einschließlich des dafür erforderlichen Schriftverkehrs
  • Die Prozessvertretung – hier zeichnet uns vor allem auch unsere Erfahrung bei der Steuerung von grenzüberschreitenden, komplexen Streitverfahren aus, die nicht zuletzt prozesstaktisch ein hohes Maß an Kreativität und strategischer Planung erfordern. Bei Verfahren im Ausland kooperieren wir mit bewährten und zuverlässigen Partnern, die vor den lokalen Gerichten zugelassen sind.