Recht des Anlagenbaus, Industrieanlagen, Engineeringverträge

Der Maschinen- und Anlagenbau gehört zu den fünf wichtigsten Branchen in Deutschland. Die 3300 Mitgliedsunternehmen des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer („VDMA“) beschäftigen rund 1,4 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und setzen jährlich im In- und Ausland deutlich über EUR 230 Mrd. um. Die rechtlichen, finanziellen, technischen und logistischen Herausforderungen für eine erfolgreiche Projektabwicklung sind mitunter sehr hoch. Der wirtschaftliche Projekterfolg steht in engem Zusammenhang mit sorgfältiger und risikoangemessener Vertragsgestaltung und einem gut dosierten Claims Management, das sowohl Ihre Interessen als auch Ihre Kundenbeziehung schützt. Qualifizierte Beratung und juristische Expertise sind angesichts der zum Teil erheblichen Investitionsvolumina und Projektrisiken unerlässlich.

Die Rechtsanwälte Sauerbier und Dr. Wolf verfügen gemeinsam über jahrzehntelange Erfahrung mit Vertragsverhandlungen, Claims Management und der Steuerung streitiger Verfahren weltweit sowie der Prozessvertretung vor deutschen Gerichten. Wir bieten praxisnahe, branchenkundige Rechtsberatung für:

  • Gestaltung und Verhandlung von Engineering- und Anlagenbauverträgen, u.a. in den Modalitäten EPC, EPS und EPCM.
  • Beratung zu den diversen internationalen Bauvertragsmuster (FIDIC, NEC, JCT, ICE, IChemE, etc.), die sich in vielen Regionen der Welt zum internationalen Standard bei Großbauvorhaben entwickelt haben.
  • Kommentierung von Ausschreibungsbedingungen (Bid Support)
  • Erstellung von Einkaufs- und Verkaufs-AGB und -verträgen für Großprojekte und das Standardgeschäft
  • Juristische Risikoanalyse
  • Claims Management und diesbezügliche Organisationsberatung
  • Konsortialverträge, Projektkooperationsverträge

Schulungen auf den o.g. Gebieten