Privates Bau- und Architektenrecht
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der an der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens Beteiligten, also insbesondere des Bauherrn zum Bauunternehmer, aber auch die Rechtsbeziehungen zu Dritten wie Architekten, Sonderfachleuten und Projektsteuerern. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des privaten Baurechts finden sich insbesondere in den §§ 631 ff. BGB sowie in Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Neben der Prozessführung vor den ordentlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten gewinnen auch Baukonfliktmediation und Adjudikation zunehmend an Bedeutung.
Mit der Größe und Komplexität von Gebäuden, Ingenieurbauwerken sowie einer Zunahme von Sanierungen an Bestandsobjekten wachsen auch die Anforderungen an Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer. Neben den klassischen Planungsleistungen entscheidet heute vor allem die Einhaltung des Zeit- und Kostenrahmens über den Erfolg eines Projektes. Private Bauherren und institutionelle Auftraggeber legen zu Recht Wert auf Kalkulationssicherheit, professionelles Terminmanagement und sorgfältige Bauüberwachung.
Ein sorgfältig verfasster, projektspezifischer Vertrag ist die notwendige Grundlage für die erfolgreiche Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten. Häufige Konfliktfelder wie der vertraglich geschuldete Leistungsumfang, Schnittstellen, Haftungsbegrenzungen, Nachträge oder das Urheberrecht sollten frühzeitig einer klaren vertraglichen Regelung zugeführt werden.
Die Rechtsanwälte Sauerbier und Dr. Wolf bieten Ihnen Beratung insbesondere auf den folgenden Gebieten:
- Gestaltung und Verhandlung von Bau-, Architekten- und Ingenieursverträgen
- Baubegleitende Rechtsberatung und Claims Management, einschließlich der Bearbeitung von vergütungs- und mängelrelevanten Sachverhalten, Beweissicherung und die Beratung zu Verjährungsfragen.
- Beratung zur Architekten- und Ingenieurshaftung sowie Honorarstreitigkeiten
Prozessvertretung für Bauherren, Auftragnehmer, Architekten und Sonderfachleute