Pauschalierter Schadensersatz kann bei AGB auf 20% gedeckelt werden
OLG Schleswig, Urteil vom 01.03.2012 – 5 U 47/11 Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Windenergieanlagenherstellers, wonach der pauschalierte Schadensersatz wegen Nichtverfügbarkeit der Anlage auf höchstens 20% der zu erwartenden Einspeisevergütung gedeckelt ist, ist im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wirksam.